Diese Briefe schrieb, und die Antworten bekam unser Forumsnutzer Tobias. Ursprünglich hatte er nicht vorgehabt die folgenden Mails zu veröffentlichen, weil er jedoch schockiert darüber war, dass UNICEF Deutschland anscheinend keinerlei Probleme damit hat, kleinen Jungs das Grundrecht auf Selbstbestimmung sowie das Menschenrecht auf einen unversehrten Körper abzusprechen, stellte er die folgenden Mails in unser Forum ein. Er hat uns die Erlaubnis erteilt, seine Forumsbeiträge hier auf der Seite wiederzugeben.
Sehr geehrte Frau E.,
im März 2007 empfahl die WHO die Beschneidung als eine Maßnahme zur Bekämpfung von HIV/AIDS [1]. In der Empfehlung heißt es u.a.: "Countries should ensure that male circumcision is provided with full adherence to medical ethics and human rights principles, including informed consent, confidentiality, and absence of coercion". Legt man diese Grundsätze der WHO zur Beschneidung zu Grunde, erscheint es mir doch sehr fragwürdig, ob die Beschneidung von Neugeborenen und Kindern zu vertreten ist. Insbesondere deshalb, da Neugeborene sowie Kinder einerseits die Auswirkungen einer Beschneidung nicht einschätzen können und andererseits Neugeborene sowie Kinder die nächsten 15 oder mehr Jahre überhaupt keinen Geschlechtsverkehr haben werden. Dennoch wird die Beschneidung von Neugeborenen und Kindern von der WHO in vielen Dokumenten zu HIV/AIDS [2][3] unmissverständlich empfohlen.
Daher habe die folgenden beiden Fragen an UNICEF Deutschland:
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an UNICEF.
UNICEF empfiehlt weder die Beschneidung von Neugeborenen und Kindern noch unterstützen wir diese. Es gab Studien im südlichen Afrika, dass Beschneidung die HIV-Ansteckungsgefahr verringern kann. Alle beteiligten Organisationen (darunter UNAIDS, WHO, UNICEF) betonen immer wieder, dass die Beschneidung von Jungen/Männern allein nicht ausreicht, um eine HIV-Infektion zu verhindern. UNICEF und seine Partner haben an allen Stellen deutlich gemacht, dass nach den neuen Erkenntnissen die vollständige Entfernung der Vorhaut lediglich das Ansteckungsrisiko verringern könnte. Den ausreichenden Schutz beim Geschlechtsverkehr bietet sie natürlich nicht.
UNICEF-Programme für von AIDS betroffene Kinder haben mehrere Schwerpunkte:
Über den Schutz vor AIDS aufklären: Wissen ist der einzige Schutz vor AIDS. UNICEF entwickelt deshalb Aufklärungsmaterial und bildet Jugendliche aus, die an Schulen über den Schutz vor einer Ansteckung informieren. Gemeinsam mit Selbsthilfegruppen HIV-positiver Menschen kämpfen sie zudem gegen die häufige Diskriminierung von AIDS betroffener Kinder. (Bsp: http://www.unicef.de/projekte/projekte-ordner/namibia/namibia-aids/)
Mutter-zu-Kind-Übertragung des Virus verhindern: Die meisten HIV-positiven Kinder haben sich bereits im Mutterleib, bei der Geburt oder durch das Stillen infiziert. UNICEF hilft, schwangere Frauen zu beraten und sie mit dem Medikament Nevirapin zu versorgen. Es senkt das Risiko einer Ansteckung für das Baby deutlich. (Bsp.: https://www.unicef.de/spenden-helfen/spendenshop/hilfsgueter/neugeborenenset/)
Versorgung HIV-positiver Kinder verbessern: UNICEF setzt sich intensiv dafür ein, dass HIV-positive Kinder besser versorgt werden und Zugang zu virenhemmenden Medikamenten erhalten. UNICEF schult Gesundheitshelfer in der Betreuung HIV-positiver Kinder und stattet Krankenhäuser mit Medikamenten und Geräten aus.
Wichtig ist es auch, dass Neugeborene so früh wie möglich auf HIV getestet werden. (Bsp: http://www.unicef.de/projekte/projekte-ordner/sambia/hiv-infizierten-kindern-helfen/)
Versorgung für Waisen organisieren: UNICEF hilft den Dorfgemeinschaften, die wachsende Zahl der Waisen zu versorgen. So bildet UNICEF Freiwillige zu Dorfhelfern aus. Sie besuchen von AIDS betroffene Familien, helfen bei der Krankenpflege und im Haushalt. In von UNICEF unterstützten Tagesstätten werden jüngere Waisen tagsüber betreut. Ältere Kinder erhalten von UNICEF Schulmaterial, damit sie weiter lernen können. (Bsp: http://www.unicef.de/projekte/projekte-ordner/malawi/malawi-aids/)
Mehr Informationen zur UNICEF-Arbeit für von AIDS betroffene Kinder finden Sie auch unter http://www.unicef.org/aids/index.html
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau E.,
Erst einmal vielen Dank für die Beantwortung meiner Mail.
In Ihrer Antwort-Mail schreiben Sie mir, dass UNICEF weder die Beschneidung von Neugeborenen und Kindern empfiehlt noch von Ihr unterstützt wird. Dies halte ich für eine glatte Lüge! Im Dokument "2010-2020NationalMCStrategyandImplementationPlan"[1] findet sich auf Seite 4 folgender Satz: "The UN Joint Team on AIDS, through WHO, UNFPA, UNAIDS and UNICEF played a critical role in coordinating the efforts of the Task Force". und auf Seite 6 dies:
„To optimise the long-term public health benefit, services shall also target at least 80% of male neonates.“
Auf Seite 10 findet sich:
„Written/documented parental or guardian consent for newborns and children from birth to 6 years old - Written/documented parental or guardian consent, with documented oral assent from the client, for children from age 7 to 17 years old“.
Es mag vielleicht sein, dass UNICEF Deutschland die Beschneidung von Neugeborenen und Kindern weder empfiehlt noch unterstützt, aber UNICEF tut dies!!!
Auf gar keinen Fall werde ich Organisationen in irgendeiner Weise unterstützen die Kindern das Menschenrecht auf Selbstbestimmung und das Grundrecht auf einen unversehrten Körper absprechen. Aus diesem Grund sind für mich die Vereinten Nationen, UNAIDS, WHO sowie UNICEF keine unterstützenswerte Organisationen. Ich werde jedenfalls mein Geld Organisationen geben, die Kindern helfen und nicht schänden!
Mit Grüßen
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung an Frau E.
Selbstverständlich achtet UNICEF das Menschenrecht auf Selbstbestimmung und das Grundrecht auf einen unversehrten Körper.
UNICEF betont grundsätzlich, dass niemand gezwungen werden darf, sich beschneiden zu lassen. Nur Überzeugung und Information können einen Mann zu diesem Schritt bewegen. Ist ein Junge noch zu klein für eine eigene Entscheidung, so haben die Eltern oder Erziehungsberechtigte nach der UN-Kinderrechtskonvention, die für UNICEF maßgebend ist, die Pflicht, „im besten Interesse des Kindes“ zu handeln. Sie müssen entscheiden, ob der Sohn beschnitten wird – genauso wie sie über eine Impfung oder eine andere medizinische Behandlung befinden. Ältere Kinder sollen natürlich die Möglichkeit und Zeit bekommen, sich schlau zu machen, mit Erwachsenen sowie untereinander über solch einen Eingriff zu reden und selbst zu entscheiden.
Unbestritten ist, dass die Beschneidung von Männern helfen kann, das HIV-Ansteckungsrisiko zu verringern. Zu diesem Ergebnis kommen wissenschaftliche Studien aus verschiedenen Ländern. UNICEF, WHO und UNAIDS haben daher schon vor Jahren den betroffenen Ländern geraten, die medizinische Versorgung ihrer Bevölkerung zu verbessern, um so auf eine mögliche verstärkte Nachfrage nach operativen Eingriffen bei Jungen unter sterilen und hygienischen Bedingungen vorbereitet zu sein. Auch haben die Organisationen ihrer Aufklärungsarbeit zu HIV/Aids erweitert. UNICEF hilft zudem in vielen Staaten, Krankenhäuser und Gesundheitsstationen mit Medikamenten und medizinischen Geräten auszustatten und die Ausbildung von Gesundheitshelfern zu fördern.
Diese Förderung bedeutet jedoch nicht, dass unmittelbar die Jungenbeschneidung unterstützt wird. Denn dies bleibt immer eine individuelle Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau H.,
keineswegs achtet UNICEF das Menschenrecht auf Selbstbestimmung und das Grundrecht auf einen unversehrten Körper.
Sie schrieben:
„UNICEF betont grundsätzlich, dass niemand gezwungen werden darf, sich beschneiden zu lassen. Nur Überzeugung und Information können einen Mann zu diesem Schritt bewegen. Ist ein Junge noch zu klein für eine eigene Entscheidung, so haben die Eltern oder Erziehungsberechtigte nach der UN-Kinderrechtskonvention, die für UNICEF maßgebend ist, die Pflicht, „im besten Interesse des Kindes“ zu handeln. Sie müssen entscheiden, ob der Sohn beschnitten wird – genauso wie sie über eine Impfung oder eine andere medizinische Behandlung befinden. Ältere Kinder sollen natürlich die Möglichkeit und Zeit bekommen, sich schlau zu machen, mit Erwachsenen sowie untereinander über solch einen Eingriff zu reden und selbst zu entscheiden.“
Was nützen bitte schön Kinderrechtskonventionen, wenn sie erlauben, das Menschenrechte von einen auf den anderen Menschen übertragen werden können? Wir reden hier von gesunden Kindern, die die nächsten 5, 10, 15 oder vielleicht sogar noch mehr Jahre keinen Geschlechtsverkehr haben und somit nicht einmal ansatzweise Gefahr laufen sich mit dem HI-Virus anzustecken. Wie kann denn hieraus das Recht abgeleitet werden, dass Eltern ihre Söhne beschneiden lassen dürfen? Ihre Gleichsetzung der Beschneidung mit einer Impfung bzw.einer anderen medizinischen Behandlung ist hier vollkommen fehl am Platz. Im Gegensatz zur Beschneidung von Neugeborenen und Kleinkindern entsteht bei einer Impfung bzw. einer anderen medizinischen Behandlung ein unmittelbarer medizinischer Nutzen für das Kind. Wenn also durch die Beschneidung kein unmittelbarer Nutzen für das Kind entsteht, dann muss hier von einer Misshandlung bzw. Gewaltanwendung ausgegangen werden und nicht von einer medizinischen Behandlung die "im besten Interesse des Kindes" durchgeführt worden ist. Laut Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention[1] sind aber Gewaltanwendungen sowie Misshandlungen strikt verboten. Derartige Beschneidungen sind also entgegen Ihrer Behauptung nicht durch die UN-Kinderrechtskonvention gedeckt.
In Deutschland stellen Beschneidungen aus rein prophylaktichen Gründen eine Körperverletzung gem. §223 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Wenn also vorsorgliche Beschneidungen in Deutschland strafrechtlich geahndet werden, wieso sollten derartige Beschneidungen von der UN-Kinderrechtskonvention gedeckt sein? Laut Definition der WHO[2] handelt es sich bei der weiblichen Genitalverstümmelung um:„Female genital mutilation (FGM) comprises all procedures that involve partial or total removal of the external female genitalia, or other injury to the female genital organs for non-medical reasons.“ Wenn hiernach sämtliche medizinisch nicht notwendigen Veränderungen an den weiblichen Geschlechtsorganen – zu Recht wohlgemerkt – als Verstümmelung bezeichnet werden und damit nicht durch die UN-Kinderrechtskonvention gedeckt sein können, warum sollten dann medizinisch nicht notwendige Veränderungen – weil kein unmittelbarer Nutzen für das Kind besteht - an den männlichen Geschlechtsorganen von Minderjährigen durch die UN-Kinderrechtskonvention gedeckt sein?
Wenn bei der Definition der WHO zur weiblichen Genitalverstümmelung das Wort 'female' durch 'male' ersetzt wird und dadurch die männliche Genitalverstümmelung definiert worden wäre, wäre dann Ihrer Ansicht nach die Beschneidung von männlichen Minderjährigen im Rahmen der AIDS-Bekämpfung im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention? Auch interessiert es mich, ob für UNICEF so etwas wie eine männliche Genitalverstümmelung überhaupt existiert. Sind also männliche Genitalien grundsätzlich erst einmal immer Eigentum der gesetzlichen Vertreter und gehen die Eigentumsrechte erst mit der Volljährigkeit an den Jungen/Mann über? Oder anders gefragt: Ab welchem Alter erfolgt nach Einschätzung von UNICEF die Übertragung der Verfügungsrechte über die männlichen Genitalien von den Eltern/gesetzlichen Vertreter an den Jungen bzw. Mann?
Sie schrieben:
„Unbestritten ist, dass die Beschneidung von Männern helfen kann, das HIV-Ansteckungsrisiko zu verringern. Zu diesem Ergebnis kommen wissenschaftliche Studien aus verschiedenen Ländern.“
Unabhängig davon, ob diese Studien stimmen, lässt sich daraus keinerlei Rechtfertigung zur Beschneidung von Minderjährigen ableiten! Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ein paar Dinge über die in Südafrika durchgeführte AIDS-Studie von B. Auvert et. al.[3] mitteilen:
Ich könnte hier noch weitere kritische Punkte aufführen, aber das erspare ich mir hier
Allgemeines zur Beschneidung:
Neben möglichen physischen Komplikationen können auch psychische Komplikationen durch Beschneidungen auftreten. Viele beschnittene Männer klagen darüber, dass sie kaum bzw. überhaupt keine sexuellen/erotischen Gefühle mehr von ihrem Penis erhalten [9], was durch das Entfernen des inneren Vorhautblattes sowie der Abstumpfung der Eichel leicht zu erklären ist. Darüberhinaus weisen zahlreiche beschnittene Männer Verhaltensstrukturen auf, die der von Vergewaltigungsopfern ähneln. Hierzu drei Buchempfehlungen: Lukas Störmer: Der Schnitt[10], Ronald Goldman: Questioning Circumcision: A Jewish Perspective[11] sowie Ronald Goldman: Circumcision, The Hidden Trauma[12]. Aufgrund dieser i.d.R. immer übergangenen Problematik äußerte sich Dr. Michael Rauchenwald schon im Jahr 2005 wie folgt[13]:"Im Rahmen des chirurgischen Managements von Kindern wird psychologischen Aspekten im Hinblick auf mögliche Traumatisierungen viel Diskussion und Aufmerksamkeit gewidmet. Diese kritische Einstellung sollte auch für die nur scheinbar banale und oft nicht einmal als Krankheit zu bezeichnende Erscheinung der Phimose und deren Behandlungsmodalitäten gelten." Es ist erschreckend, dass UNICEF hiervon nichts wissen möchte.
Was weder UN, WHO, UNAIDS sowie UNICEF laut aussprechen, ist die Tatsache, dass sich mit Beschneidungen sehr viel Geld verdienen lässt. So verdient die Pharmaindustrie an den Beschneidungsinstrumenten sowie für die Beschneidung notwendigen Medikamenten, Ärzte an der Durchführung der Beschneidung. Daneben lässt sich mit den abgeschnittenen Vorhäuten - genauer mit den Vorhäuten von Neugeborenen - noch gutes Geld verdienen. Sowohl die Kosmetik-[14] als auch die Pharmaindustrie[15] verwenden die Vorhäute von Neugeborenen für zahlreiche Produkte. Steckt also hinter der Beschneidungsempfehlung der WHO nicht nur medizinisches sondern auch wirtschaftliches Interesse. Versuchen hier Kosmetik- und Pharmaindustrie Beschneidungsmärkte aufzubauen, um sich langfristig hohe Umsätze zu sichern? Ich frage mich, welche Informationen den Menschen - insbesondere Eltern, die eine Beschneidung ihres Neugeborenen/Jungen zum Schutz vor einer HIV-Infizierung in Erwägung ziehen – gegeben wird. Wird man auch auf all die kritischen Aspekte eingehen oder reduziert sich die Beratung auf a) eine Beschneidung ist wie eine Impfung gegen AIDS, b) eine Beschneidung hat kaum Komplikationen und c) eine Beschneidung hat keinerlei negativen Einfluss auf das spätere Sexualleben. Ich befürchte Letzteres ist der Fall. Ich verlange von Ihnen, dass Sie mir detailliert darlegen, welche Informationen die Menschen in Afrika bezüglich der Schutzwirkung der Beschneidung erhalten! Stellen wir uns doch mal folgendes Szenario vor: Die Eltern gehen mit ihren 8-jährigen Sohn zu einer Beratungsstelle um zu erfahren ob eine Beschneidung 'ratsam' sei. Der Junge lehnt seine Beschneidung ab - aus welchen Gründen auch immer. Was passiert jetzt, Frau Hell? Wird das Gespräch abgebrochen oder wird der Junge so lange bearbeitet bis er endlich in seine Beschneidung einwilligt? Eines sollte doch klar sein, argumentativ wird sich der Junge gegenüber seinen Eltern und dem/r Berater(in) nicht wehren können. Was passiert wenn der Junge weiterhin seine Beschneidung ablehnt, seine Eltern hingegen auf die Beschneidung beharren? Aus diesen Gründen wäre es mehr als angebracht gewesen ein Mindesalter für die Beschneidung vorzuschreiben!
Als 2007 die WHO ihre Empfehlung[16] zur Beschneidung als ein Mittel zur HIV-Bekämpfung abgab, gab es keinerlei Altersempfehlung ab der eine Beschneidung durchgeführt werden sollte - warum dies dringend notwendig ist siehe obige Passage. Warum gab es diese Altersempfehlung nicht? Der Verdacht liegt doch nahe, dass von Anfang an die Kindsbeschneidung als Teil der HIV-Bekämpfung mittels Beschneidung eingeplant wurde, weil man befürchten musste, dass sich nicht genügend erwachsene Männer beschneiden lassen werden. Dies ist dann wohl auch der Grund, warum es für die WHO keine männliche Genitalverstümmelung geben kann und darf, ansonsten würde die WHO ihr Handeln selbst als illegal bezeichnen müssen. WHO, UNAIDS sowie UNICEF nutzen hier gezielt die Hilfs- sowie Wehrlosigkeit von Minderjährigen aus, um an Ihnen eine Operation durchführen zu können, der sie evtl./wahrscheinlich als Erwachsene niemals zustimmen würden. Während die WHO-Empfehlung weltweit medienwirksam präsentiert wurde, hält sich die WHO - wie auch all die anderen Organisationen – bei der Beschneidung von Minderjährigen hingegen erstaunlich bedeckt. Befürchten WHO, UNAIDS sowie UNICEF etwa schlechte Publicity? Unter [17] ist der Artikel "Plädoyer gegen die Genitalbeschneidung" zu lesen. Glücklicherweise lehnt die Mehrzahl der Kommentatoren die medizinisch nicht notwendige Beschneidung – insbesondere der von Minderjährigen – kategorisch ab. Diese Grundeinstellung kann in vielen anderen Blogs/Foren fast immer beobachtet werden. WHO, UNAIDS sowie UNICEF sind sich über diese Grundeintellung der Deutschen/Europäer durchaus im Klaren und können dadurch nur allgemein von Beschneidungen als Mittel gegen AIDS/HIV sprechen, ohne näher darauf einzugehen, dass ein Großteil dieser Beschneidungen an Minderjährigen durchgeführt wird. Dieses Verhalten von WHO, UNAIDS und UNICEF zeigt nur all zu deutlich, dass man sich der Menschenrechtsverletzung bewusst ist und immens bemüht ist, sowohl die Beschneidung von Minderjährigen als Solches als auch ihre aktive Teilnahme an den Beschneidungen zu verschleiern. Auch wenn die WHO die Existenz einer männlichen Genitalverstümmelung negiert und Eltern das Recht einräumt, ihre Söhne beschneiden lassen zu dürfen, wird aus Unrecht noch längst kein Recht.
Nicht nur das WHO, UNAIDS und UNICEF Kindern in Afrika das Recht auf Selbstbestimmung und das Grundrecht auf einen intakten Körper absprechen, so bedienen WHO, UNAIDS sowie UNICEF auch die Bedürfnisse von Pädophilen! So betreibt der im Internet als Beschneidungsfetischist bekannte Ben Winkie einen Blog[18], wo Bilder und Videos von Beschneidungen - häufig auch von Kindern - zu sehen sind. Kommentare in der Art "Jetzt tut es noch weh, aber bald wirst du deinen Eltern dankbar sein" oder "Beschneidung ist das beste, was dir passieren kann" sind keine Seltenheit. Aber auch pseudo-wissenschaftlichen Beschneidungsfetischisten öffnen Sie Tür und Tor. Professor Brian J. Morris betreibt eine Webseite[19], in der er die weltweite routinemäßige Beschneidung von Neugeborenen fordert. Dabei begründet er seine Forderung u.a. mit den AIDS-Studien und dem Aufbau und Betrieb einer Beschneidungsinfrastruktur in Afrika durch WHO und anderen Organisationen. Durch Ihre Weigerung - und die von WHO und UNAIDS - sich von der Beschneidung von Minderjährigen zu distanzieren, rollen Sie diesem pädophilen Pack den roten Teppich aus und machen diese u.U. sogar noch salonfähig! Damit bringen Sie weltweit kleine Jungs in Gefahr, dass sie grundlos - ohne medizinische Indikation - beschnitten werden.
Sie schrieben:
„UNICEF, WHO und UNAIDS haben daher schon vor Jahren den betroffenen Ländern geraten, die medizinische Versorgung ihrer Bevölkerung zu verbessern, um so auf eine mögliche verstärkte Nachfrage nach operativen Eingriffen bei Jungen unter sterilen und hygienischen Bedingungen vorbereitet zu sein. Auch haben die Organisationen ihrer Aufklärungsarbeit zu HIV/Aids erweitert. UNICEF hilft zudem in vielen Staaten, Krankenhäuser und Gesundheitsstationen mit Medikamenten und medizinischen Geräten auszustatten und die Ausbildung von Gesundheitshelfern zu fördern.“
In Ihrer eMail vom 30.09.2010 sagte Frau E.: "UNICEF empfiehlt weder die Beschneidung von Neugeborenen und Kindern noch unterstützen wir diese" und verneinte damit jegliche direkte wie indirekte Beteiligung von UNICEF an Beschneidungen von Neugeborenen sowie Kindern. Wenn Sie technische Geräte zur Beschneidung liefern sowie die Ausbildung von Gesundheitshelfern fördern um Beschneidung unter sterilen sowie hygienischen Bedingungen bei Jungen zu ermöglichen, unterstützen Sie direkt die Beschneidung von Neugeborenen und Kindern! Wenn Sie Eltern das Recht einräumen über die Beschneidung Ihrer Söhne zu bestimmen, unterstützen Sie indirekt die Beschneidung von Neugeborenen und Kindern! Wenn UNICEF die Beschneidung von Neugeborenen und Kindern toleriert, unterstützt UNICEF indirekt die Beschneidung von Neugeborenen und Kindern! Solange UNICEF sich nicht kategorisch gegen die Beschneidung von Neugeborenen und Kindern ausspricht, weil für diese Personengruppen keinerlei Nutzen durch die Beschneidung besteht, solange unterstützt UNICEF indirekt die Beschneidung von Neugeborenen und Kindern! In keiner Ihrer bisherigen Mails haben Sie sich von der Beschneidung von Minderjährigen distanziert, sondern Sie verstecken sich hinter Floskeln wie "im besten Interesse des Kindes". UNICEF unterstützt also sehr wohl die Beschneidung von Minderjährigen!
Sie schrieben:
„Diese Förderung bedeutet jedoch nicht, dass unmittelbar die Jungenbeschneidung unterstützt wird. Denn dies bleibt immer eine individuelle Entscheidung.“
Sehr wohl bedeutet dies, dass UNICEF die Jungenbeschneidung unmittelbar unterstützt, da Sie beim Aufbau und Betrieb einer Beschneidungsinfrastruktur aktiv mithelfen.
Wie kann denn eine Beschneidung eine individuelle Entscheidung sein, wenn Sie Minderjährigen die Entscheidungsgewalt in Abrede stellen. Von einer individuellen Entscheidung kann einzig und allein nur dann gesprochen werden, wenn derjenige, der die Konsequenzen einer Entscheidung zu tragen hat, auch die Entscheidung trifft und zugleich in der Lage ist die Konsequenzen seiner Entscheidung beurteilen zu können. In meiner Mail vom 30.09.2010 fügte ich einen Link auf ein PDF-Dokument hinzu, indem zu lesen ist, dass in Sambia - mit der aktiven Unterstützung von WHO, UNFPA, UNAIDS and UNICEF - langfristig min. 80% der männlichen Neugeborenen vorsorglich beschnitten werden sollen! Wo bitte ist denn dort die individuelle Entscheidung? Wie wollen Sie eine Beschneidungsrate von min. 80% bei Neugeborenen erreichen unter Einhaltung des Menschenrechts auf Selbstbestimmung und dem Grundrecht auf einen unversehrten Körper? Kommen Sie mir jetzt ja nicht mit dem Pseudo-Argument, dass dies alles "im besten Interesse des Kindes" geschieht. Ich habe Ihnen am Anfang dieser Mail hinreichend erklärt, warum die Beschneidung von Minderjährigen nicht "im besten Interesse des Kindes" sein kann.
Aufgabe von UNICEF ist es u.a. die Rechte von Kindern unermüdlich einzufordern und auf deren konsequente Einhaltung der Kinderrechte zu pochen. Diesen Aufgaben geht UNICEF aber nicht nach! Unter [20][21][22] können Sie drei Bilder einer muslimischen Massenbeschneidung sehen. Sie/UNICEF halten also derartige Bilder/Szenarien für vollkommen legitim und vereinbar mit der UN-Kinderrechtskonvention, da hier im "besten Interesse des Kindes" gehandelt wird. Viele dieser Kinder bleibt aufgrund des enormen gesellschaftlichen Drucks überhaupt keine andere Wahl als sich beschneiden zu lassen. Wenn ich mir vorstelle, dass schon längst derartige Geschehnisse zu tausenden in Namen von WHO, UNAIDS sowie UNICEF in Afrika passieren, ist doch eindeutig, welche abscheuliche Gesinnung hinter WHO, UNAIDS und UNICEF steckt. Wer so handelt man sich zum Komplizen von Kinderschändern oder wird selbst zu Einen.
Ohne Grüße
vielen Dank für Ihre engagierten Ausführungen.
Selbstredend hat jedes Kind ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Gleichwohl haben Eltern – wie auch die Kinderrechtskonvention besagt – die besondere Pflicht, für das Wohlergehen der Kinder zu sorgen und Entscheidungen im Interesse des Kindes zu treffen.
Eine medizinisch sinnvolle Maßnahme ist immer auch im Interesse der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes. Wenn aus medizinisch indizierten Gründen die Beschneidung eines Jungen angeraten ist, stellt dies nicht eine Kinderrechtsverletzung dar. Vielmehr ist die Entscheidung das Ergebnis eines Abwägungsprozesses zwischen der Verantwortung der Eltern für das Wohlergehen sowie die Gesundheit ihres Sohnes und den selbstverständlichen Schutzrechten des Kindes.
Die Jungenbeschneidung ist nicht vergleichbar mit der genitalen Verstümmelung von Mädchen und Frauen. Der Eingriff bei Mädchen und Frauen ist weitaus gefährlicher und schwerwiegender einzustufen. Medizinisch gesehen, verläuft der operative Eingriff bei einem Jungen in der Kindheit in der Regel komplikationslos, solange er unter sterilen und hygienischen Bedingungen erfolgt. Im Gegensatz zur Genitalverstümmelung bei Mädchen geht die Jungenbeschneidung auch nicht mit einer derart gravierenden Benachteiligung und dem Verlust fundamentaler Freiheiten einher, um beispielsweise die Familienehre zu erhalten oder sich dem Ehepartner unterzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Sie schrieben:
„Selbstredend hat jedes Kind ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Gleichwohl haben Eltern – wie auch die Kinderrechtskonvention besagt – die besondere Pflicht, für das Wohlergehen der Kinder zu sorgen und Entscheidungen im Interesse des Kindes zu treffen.“
Aber Sie sprechen kleinen Jungs das Recht auf körperliche Unversehrtheit ab. Wo bitte schön ist denn der Vorteil einer vorsorglich, also medizinisch nicht indizierten, Beschneidung. Ich habe Ihnen in meiner letzten Mail hinreichend erläutert, warum eine derartige Beschneidung nicht im besten Interesse des Kindes sein kann!
Sie schrieben:
„Eine medizinisch sinnvolle Maßnahme ist immer auch im Interesse der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes.“
Und eine routinemäßige Beschneidung ist eine medizinisch sinnvolle Maßnahme? Erklären Sie mir das einmal! In Deutschland erfüllt eine routenemäßige Beschneidung den Straftatbestand der Körperverletzung nach §223 Strafgesetzbuch!
Sie schrieben:
„Wenn aus medizinisch indizierten Gründen die Beschneidung eines Jungen angeraten ist, stellt dies nicht eine Kinderrechtsverletzung dar.“
Richtig! Wir reden hier aber von vorsorglichen - also nicht medizinisch indizierten - Beschneidungen! Wenn also medizinisch indizierte Gründe für die Beschneidung eines Jungen sprechen und dies keine Kinderrechtsverletzung ist - soweit stimme ich mit Ihnen überein -, dann bedeutet dies im Umkehrschluss, dass eine Beschneidung ohne medizinisch indizierte Gründe eine Kinderrechtsverletzung darstellt. Sie geben also ihr unrechtes Verhalten zu!
Sie schrieben:
"Vielmehr ist die Entscheidung das Ergebnis eines Abwägungsprozesses zwischen der Verantwortung der Eltern für das Wohlergehen sowie die Gesundheit ihres Sohnes und den selbstverständlichen Schutzrechten des Kindes.“
Wir reden hier aber von gesunden Kindern, denen es also gut geht. Bei einer nicht medizinisch indizierten Beschneidung wird dem Jungen eine Wunde und somit Schmerzen zu gefügt. Sein Wohlergehen wird demnach negativ beeinflusst! Dies kann und ist nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention konform!
Sie schrieben:
„Die Jungenbeschneidung ist nicht vergleichbar mit der genitalen Verstümmelung von Mädchen und Frauen.“
Sehr wohl ist sie das! In beiden Fällen wird das Grundrecht auf Selbstbestimmung und das Menschenrecht auf einen intakten Körper verletzt!Sie schrieben:
„Der Eingriff bei Mädchen und Frauen ist weitaus gefährlicher und schwerwiegender einzustufen. Medizinisch gesehen, verläuft der operative Eingriff bei einem Jungen in der Kindheit in der Regel komplikationslos, solange er unter sterilen und hygienischen Bedingungen erfolgt.“
Weil die Beschneidung von Jungen weniger gefährlich und weniger schwerwiegend –zumindest geben Sie hier zu, dass die Jungenbeschneidung durchaus gefährlich und schwerwiegend ist - ist, kann Kinderbeschneidung hiernach uneingeschränkt toleriert werden? Sie verrechnen Leid mit Leid. Eine verdammt gefährliche Argumentation! Nach dieser/Ihrer Argumention müsste es aber erlaubt sein, bspws. kleinen Mädchen die Ohrläppchen operativ zu entfernen!Sie schrieben:
„Im Gegensatz zur Genitalverstümmelung bei Mädchen geht die Jungenbeschneidung auch nicht mit einer derart gravierenden Benachteiligung und dem Verlust fundamentaler Freiheiten einher, um beispielsweise die Familienehre zu erhalten oder sich dem Ehepartner unterzuordnen.“
Da die nicht gewollte Entfernung der Vorhaut keine gravierende Benachteiligung und nicht mit dem Verlust fundamentaler Freiheiten einhergeht, darf man also getrost kleine Jungs einfach mal so beschneiden! Davon, dass Menschenrechte unteilbar und unveräußerlich sind, haben Sie noch nie was gehört? Der eine oder andere Klaps auf den Po stellt auch keine gravierende Benachteiligung dar und geht wohl auch nicht mit dem Verlust fundamentaler Freiheiten einher, demnach geht die Prügelstrafe für Sie dann auch voll in Ordnung? Natürlich bedienen Sie hier wunderbar wieder sämtliche Klischees. Mann ist Täter und Frau ist Opfer. Was Sie hier wissentlich unterschlagen ist, dass es hauptsächlich die Mütter sind, die ihre Töchter zur Beschneidung bringen und es sind immer Frauen, die die Beschneidung an Mädchen durchführen!!! Im Übrigen warte ich immer noch auf Ihre Antworten auf alle meine Fragen! Hören Sie endlich auf sich hinter Floskeln zu verstecken und die Beschneidung von Jungen zu verharmlosen und zu bagatellisieren!