Detlef Träbert
Mit der religiösen Beschneidung
wird ein Junge nach den Vorstellungen Erwachsener
zurechtgestutzt.
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Jungen aus religiösen Gründen zu beschneiden,
ist ein machtvolles Unterwerfungsritual:
Zugehörigkeit gegen ein Stück vom besten Stück.
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Das beschnittene Glied
kettet den Knaben an seine Religionsgemeinschaft.
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Auch eine gut gemachte Beschneidung ist irreversibel
und folglich nie mehr gutzumachen.
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Eine Religion,
die die chirurgische Manipulation am Genital von Kindern
als Identifikationsmerkmal braucht,
beschneidet das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
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Wegen der Beschneidungspraxis von Religionen
die Religionsfreiheit zu beschneiden,
wäre ein staatlicher Eingriff mit menschenrechtlicher Indikation.
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Es sollte das Vorrecht des einzelnen Kindes sein,
dass sein Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit
vor dem Recht einer Gemeinschaft
auf Freiheit der Religionsausübung rangiert.
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Der Ritus der Beschneidung ist ein archaischer Brauch –
wollen wir heute die ihn begründenden Werte des Altertums?
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Es geht nicht um die Ausgrenzung von Religionen,
sondern darum,
ob eine Religion die Kinderrechte ausgrenzt.