Zwei Drittel der Ärzte (65%) sehen die nicht-therapeutische Beschneidung bei minderjährigen Jungen als eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit. Doch zweifeln sie an einem gesetzlichen Verbot.
Das ergab eine Umfrage unter einer repräsentativen Stichprobe von über 1.500 Ärzten, die durch die KNMG durchgeführt wurde. Fast alle Ärzte (94%) sprechen von einem „medizinisch unnötigen Eingriff“ und sieben von zehn Ärzten erachten die Jungenbeschneidung als eine Verletzung der Regel, dass Minderjährige nur dann medizinischen Behandlungen unterzogen werden dürfen, wenn Krankheiten oder Fehlbildungen vorliegen. Nur 13 Prozent sind der Ansicht, dass dieser Eingriff keine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit darstellt.
Trotzdem sprechen sich nicht mehr als zwei Fünftel der Befragten für ein gesetzliches Verbot aus, vermutlich aus Sorge, dass der Eingriff, wenn er einmal verboten ist, im Geheimen vorgenommen wird. Fast die Hälfte (47%) denkt, dass die KNMG ablehnen müsse Jungen zu beschneiden.
Ärzte sollten Eltern, die erwägen ihren Sohn beschneiden zu lassen, über das Risiko von Komplikationen und das Fehlen medizinischer Vorteile aufzuklären, erklärten die meisten Befragten. Sie finden auch, dass nur Ärzte den Eingriff durchführen sollten und dann auch nur unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose.
Joost Visser