Ein deutsches Gericht stellte fest, dass die Beschneidung von minderjährigen Jungen ohne medizinische Notwendigkeit strafbar ist.
Das Gericht befand, dass das Bestimmungsrecht und die Religionsfreiheit der Eltern, das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit nicht überwiegen. Die Beschneidung wird als „schwerer und irreversibler Eingriff in die körperlichen Unversehrtheit“ gesehen, hieß es in einem Nachrichtenartikel im Medisch Contakt.
Die Argumente des deutschen Gerichts entsprechen der KNMG-Standpunkterklärung zur Jungenbeschneidung von 2010. Die KNMG vertritt die Ansicht, dass die Beschneidung Minderjähriger eine Verletzung von grundlegenden Kinderrechten darstellt.
Der Ärzteverband hat sich bewusst dafür entschieden, nicht für ein Verbot der Beschneidung von Jungen zu plädieren. Die Gefahr eines Verbots ist, dass medizinisch unqualifizierte Personen den Eingriff dann durchführen unter Bedingungen, die die Qualität des Eingriffs nur unzureichend garantieren können. Deshalb rief die Ärzte KNMG dazu auf die Beschneidung von Jungen zu entmutigen.
Siehe eine ausführliche Widerlegung dieses häufig vorgebrachten Arguments gegen ein Verbot von nicht-therapeutischer Beschneidung Minderjähriger. Anm. d. Red.
Morgen veranstaltet die KNMG das Symposium „The Doctor and the foreskin“, in dem in einem internationalen Kontext die Rolle der Ärzte bei der Beschneidung von Jungen diskutiert werden soll.